Letztes Update am 22. November 2017 um 20:31
Änderung am TSG
Es gibt etwas Gutes zu berichten. Mit Wirkung vom 1. November 2017 wird die VÄ/PÄ etwas beschleunigt. Das TSG § 3 Abs. 2 wurde geändert in
Beteiligter des Verfahrens ist nur der Antragsteller oder die Antragstellerin.
Abs. 3 wurde ersatzlos gestrichen.
Quelle: https://www.buzer.de/gesetz/6253/a86923.htm
Bundesdrucksache 18/11612
Was bedeutet das für uns? Es gibt keinen Vertreter des Öffentlichen Rechtes mehr. Somit kann vom Gericht das Urteil gleich für gültig erklärt werden. Wenn ihr auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Somit entfällt die bisherige 4 wöchige Wartezeit vom Beschluss bis zur Rechtsgültigkeit.
So, das wars erstmal.
Liebe Grüße
Sandra Pietzsch